Alter Kaminofen: Darf er weiter betrieben werden?
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung hat für ältere Kaminöfen Fristen gesetzt – die letzte ist Ende 2024 abgelaufen. Was das für Ihren Ofen bedeutet und welche Ausnahmen gelten.

Viele Kunden fragen uns, ob ihr älterer Kaminofen noch betrieben werden darf. Grundlage ist die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Sie legt Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid fest und hat für ältere Öfen schrittweise Fristen gesetzt.
Die Fristen
Maßgeblich ist das Datum auf dem Typschild (Datum der Typprüfung):
- bis Ende 1974 oder ohne Datum: Frist abgelaufen Ende 2014
- 1975 bis Ende 1984: Frist abgelaufen Ende 2017
- 1985 bis Ende 1994: Frist abgelaufen Ende 2020
- 1995 bis 21. März 2010: Frist abgelaufen Ende 2024
Hält ein Ofen aus diesen Zeiträumen die Grenzwerte von 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid nicht ein, muss er seit Ablauf der Frist stillgelegt, ausgetauscht oder mit einem Staubfilter nachgerüstet werden. Ob Ihr Ofen die Werte schafft, kann ein Herstellernachweis oder eine Messung durch den Schornsteinfeger klären.
Wichtige Ausnahmen
- Grundöfen, die vor Ort handwerklich gesetzt wurden
- offene Kamine, die nur gelegentlich betrieben werden
- Herde und Backöfen unter 15 kW
- Öfen, die die einzige Heizung einer Wohnung sind
- historische Öfen, die vor 1950 hergestellt wurden
Was heute für neue Öfen gilt
Neue Kaminöfen müssen deutlich strengere Werte einhalten (Stufe 2: 0,04 g/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid). Moderne Geräte verbrennen sauberer, brauchen spürbar weniger Holz und lassen die Scheibe länger klar.
Unser Rat
Schauen Sie auf das Typschild Ihres Ofens – meist auf der Rückseite oder hinter der Aschelade – oder sprechen Sie Ihren Bezirksschornsteinfeger an. Muss der Ofen ersetzt werden, beraten wir Sie gern, welches neue Gerät auf Ihren vorhandenen Schornstein und Ihren Aufstellort passt. Bringen Sie dazu ein Foto des Typschilds und des Ofens mit.
Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Beurteilung durch Ihren Bezirksschornsteinfeger.


